Häufige Fragen

Was Sie über unsere Arbeit noch wissen sollten

Unter Psychotherapie verstehen wir die gezielte Behandlung von psychischen und psychosomatischen Problemen mit Hilfe wissenschaftlich fundierter Methoden.

Eine Psychotherapie ist dann hilfreich, wenn Menschen über längere Zeit unter psychischen Beschwerden leiden, die den Alltag beeinträchtigen. Dies kann beispielsweise der Fall bei Ängsten, Depressionen, Belastungsstörungen oder der Bewältigung traumatischer Erlebnisse sein. Grundsätzlich ist Psychotherapie aber bei vielen weiteren psychischen Problemen hilfreich, wenn das persönliche Wohlbefinden eingeschränkt ist.

Ihr übergeordnetes Ziel ist es, das psychische Leid nachhaltig zu mindern, die eigene Selbsthilfekompetenz zu stärken und einen Weg zu finden, um mit aktuellen und zukünftigen Belastungen gesünder umzugehen.

Die Verhaltenstherapie (VT) ist eines der wissenschaftlich am besten untersuchten und zugelassenen Psychotherapieverfahren in Deutschland. Sie ist eine aktive, zielorientierte und auf die Gegenwart fokussierte Therapieform.

Die VT geht davon aus, dass unsere psychischen Beschwerden das Ergebnis von Lernprozessen sind – oft unbewusst erlernte Muster im Denken und Handeln, die einmal sinnvoll waren, heute aber Probleme verursachen. Da diese Muster erlernt wurden, können wir sie auch verändern. In der VT arbeiten wir genau daran – nicht mehr hilfreiche Bewältigungsversuche zu erkennen und durch wirksame, neue Strategien zu ersetzen. Dafür legen wir klare Ziele fest, verstehen gemeinsam, weswegen Sie in bestimmten Situationen so denken und handeln und üben dann konkrete, hilfreiche Strategien für Ihren Alltag ein.

Die Dauer der Therapie ist individuell und richtet sich nach Schwere und Umfang Ihres Problems. Je nach Bedarf umfasst die VT entweder eine Kurzzeittherapie (i.d.R. 12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (i.d.R. 60 bis 80 Sitzungen).

Die erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Abklärung Ihrer aktuellen Situation. Dieser Erstkontakt wird als psychotherapeutische Sprechstunde bezeichnet.

In der Sprechstunde klären wir zunächst, ob bei Ihnen der Verdacht auf eine behandlungsbedürftige psychische Belastung vorliegt und ob eine Psychotherapie die geeignete Hilfe für Sie ist.

Die Fragen, die wir Ihnen stellen, dienen dazu Sie und Ihre Probleme besser zu verstehen. Hierbei erfragen wir, welche Belastungen und Herausforderungen Sie aktuell zu uns führen.  Es gibt bei der Beantwortung kein „richtig“ oder „falsch“. Wir möchten uns ein erstes Bild von der Art und dem Umfang ihrer Beschwerden machen.

 Schon im ersten Kontakt legen wir Wert auf Transparenz und Vertrauen. Wir sind überzeugt: Sie besitzen die Ressourcen und Fähigkeiten, die Sie zur Überwindung Ihrer persönlichen Problemlagen benötigen. Wir helfen Ihnen diese wieder zu aktivieren. Dazu stimmen wir Ziele und das weitere Vorgehen immer gemeinsam mit Ihnen ab.  

Im weiteren Verlauf der ersten Sitzungen ergründen wir gemeinsam die Bedingungen, die aktuell und in der Vergangenheit mit Ihren Problemen in Verbindung stehen.

Sollte im Rahmen des Erstkontakts der Eindruck entstehen, dass eine andere Art der Unterstützung für Sie sinnvoller wäre, klären wir Sie selbstverständlich über niederschwellige Hilfen oder andere passende Fachstellen auf.

Die Kostenübernahme richtet sich nach ihrer jeweiligen Krankenversicherung. Wir möchten Sie in diesem Prozess bestmöglich unterstützen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel wird die Psychotherapie als Heilbehandlung vollständig von Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfestelle rückerstattet.

Das Honorar richtet sich nach der jeweils aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP). Sie erhalten von uns eine Rechnung und reichen diese zur Erstattung bei ihrer Versicherung ein.

Bitte setzen Sie sich nach unserem Erstgespräch mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung, um das genaue Verfahren zur Prüfung der Kostenübernahme zu klären, damit der Therapiebeginn reibungslos verläuft.

gesetzlich Versicherte (Kostenerstattung)

Flyer zum Kostenerstattungsverfahren

Als Privatpraxis können wir unter bestimmten Umständen auch Sie behandeln. Dies geschieht über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.

Dieses Verfahren ermöglicht es Ihnen die Behandlung in unserer Privatpraxis durch ihre gesetzliche Krankenkasse finanzieren zu lassen, wenn Sie bei zugelassenen Therapeutinnen keinen zeitnahen Termin (innerhalb von 3 Monaten) finden. Wir beraten Sie gerne im Erstgespräch über die Voraussetzungen, die für dieses Verfahren erfüllt sein müssen.

Selbstzahlende

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Diese Option bietet Ihnen die größtmögliche Flexibilität und ist besonders dann attraktiv, wenn Sie Wert auf einen schnellen und diskreten Start der Behandlung legen.

Vorteile der Selbstzahlung im Überblick: Wir können sofort mit den Therapiesitzungen beginnen, ohne langwierige Antrags- und Genehmigungsverfahren. Es wird keine Diagnose bei Ihrer Krankenversicherung erfasst. Wir sind nicht an starre Kassenrichtlinien gebunden. Dies ermöglicht uns, mehr Individualität, z.B. bezüglich Sitzungsfrequenzen und -umfänge. Wir beraten Sie dazu im Erstgespräch.

Die Kostenerstattung ist ein Verfahren, das es Ihnen in Ausnahmefällen ermöglicht, die Behandlung in unserer Privatpraxis durch Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) finanzieren zu lassen.

Die Kostenerstattung kommt nur dann infrage, wenn Sie bei zugelassenen Kassentherapeut:innen keinen zeitnahen Therapieplatz (innerhalb von etwa drei Monaten) finden können.

Sie bemühen sich aktiv um Termine bei Kassentherapeut:innen und sammeln Nachweise (in Form des PTV 11 – Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde), die sowohl die Dringlichkeit Ihrer Behandlung als auch das Fehlen eines zeitnahen Platzes bestätigt.

Manchmal wird ebenfalls eine Dringlichkeitsbescheinigung von Haus- oder Fachärzt:innen gefordert.

Sie stellen Sie Ihrer GKV einen Antrag auf Kostenerstattung und legem die gesammelten Nachweise bei.

Nach Genehmigung durch die GKV können Sie die Behandlung bei uns beginnen. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen diese dann zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wichtig: Wir können diesen Antrag nicht für Sie stellen, aber wir beraten Sie im Erstgespräch gerne zu den Voraussetzungen und helfen Ihnen, die notwendige Schritt zu verstehen.